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Fahren
ohne Führerschein? Unter bestimmten Umständen darf die Müritz auch von Bootsführern befahren werden, die nicht im Besitz eines Sportbootführerscheins sind: Bestimmte Charterunternehmen
- nicht alle! - dürfen nach einer sorgfältigen Einweisung einen
Charterschein (genauere Informationen zum Charterschein sind hier)
ausstellen, der den Bootsführer berechtigt, im genau vorgeschriebenen
Revier das gecharterte Motorboot zu führen, obwohl er nicht im Besitz
des normalerweise vorgeschriebenen Führerscheins ist. Und hier noch etwas zur vorgeschriebenen Geschwindigkeit: Auf der Müritz-Elde-Wasserstrasse - eine Bundeswasserstrasse - ist von der Mündung in die Elbe bis zur Plauer Schleuse eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h vorgeschrieben. Ab dort bis zum Südende der Müritz dürfen Sie 9 km/h fahren. Überall dort, wo das Gewässer sich Seen-artig erweitert (Mindest-Gewässerbreite 250 m) und auf den Seen selbst ist im ufernahen Bereich (das ist 100 m vom Ufer) eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h vorgeschrieben. Im uferfernen Bereich (also mitten auf dem Wasser) dürfen Sie sogar 25 km/h schnell sein. Bitte nehmen Sie diese Bestimmungen ernst: Er wird kontrolliert! Die Geschwindigkeitsregeln gelten für Inhaber des amtlichen Sportbootführerschein; wer nur mit einem Charterschein fährt, hat andere Grenzen. (Diese Hinweise sind sorgfältig recherchiert; der Herausgeber kann trotzdem keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen geben. Verbindliche Auskünfte erteilen die Wasser- und Schiffahrtsämter)
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An dieser nicht-komerziellen
WebSite wird noch gearbeitet, letztes UpDate war am 22.02.2008 |
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